| Verantwortlicher |
Firma: ____________________________________ Anschrift: ____________________________________ Vertretungsberechtigte/r: ____________________________________ Kontakt-E-Mail: ____________________________________ |
|---|---|
| Auftragsverarbeiter |
Firma: [BITTE EINTRAGEN: Firmierung Anbieter] Anschrift: [BITTE EINTRAGEN: Anschrift] Vertretungsberechtigte/r: [BITTE EINTRAGEN: Name] Kontakt-E-Mail: datenschutz@protokollflow.de |
(1) Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien aus dem zwischen ihnen bestehenden Hauptvertrag über die Nutzung des Dienstes ProtokollFlow zur KI-gestützten Erstellung von WEG-Versammlungsprotokollen (im Folgenden „Hauptvertrag").
(2) Die Laufzeit dieses AVV richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrags, sofern sich aus den Bestimmungen dieses AVV nicht weitergehende Verpflichtungen ergeben.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten der vom Verantwortlichen benannten Versammlungsteilnehmer und sonstigen betroffenen Personen ausschließlich zum Zweck der
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.
(2) Er stellt sicher, dass die zur Verarbeitung befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(3) Er trifft alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO; siehe Anlage 1.
(4) Er unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten Maßnahmen bei der Erfüllung von Anträgen betroffener Personen (Auskunft, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit).
(5) Er meldet dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden ab Kenntnis.
(6) Er unterstützt den Verantwortlichen bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde.
(7) Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht er alle personenbezogenen Daten innerhalb von 90 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
(1) Der Verantwortliche genehmigt mit Abschluss dieses Vertrags die in Anlage 2 aufgeführten Subunternehmer.
(2) Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Änderung mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Inanspruchnahme des neuen Subunternehmers in Textform informieren.
(3) Der Verantwortliche kann der Beauftragung aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Bei berechtigtem Widerspruch ist der Verantwortliche zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(1) Eine Übermittlung in Drittländer findet ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO statt — insbesondere EU-Standardvertragsklauseln, ergänzt um zusätzliche technische und vertragliche Maßnahmen (Verschlüsselung, Zero-Data-Retention, Auftragsverarbeitungs-Mindeststandards).
(2) Eine Übersicht der eingesetzten Drittland-Anbieter findet sich in Anlage 2.
(1) Der Verantwortliche hat das Recht, sich von der Einhaltung der Pflichten dieses Vertrags zu überzeugen — durch Einholung schriftlicher Auskünfte, einschlägiger Audit-Berichte (z. B. ISO 27001) oder, nach Vorankündigung, durch Vor-Ort-Kontrollen während der üblichen Geschäftszeiten.
(2) Berechtigte Audits werden vom Auftragsverarbeiter unterstützt; die Kosten einer Vor-Ort-Prüfung trägt der Verantwortliche, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung des Auftragsverarbeiters bestehen.
Die Haftung der Parteien richtet sich nach Art. 82 DSGVO sowie nach den Regelungen des Hauptvertrags. Eine Haftungsbeschränkung im Hauptvertrag gilt entsprechend, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieses AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragsverarbeiters, soweit der Verantwortliche Unternehmer ist.
| Bereich | Maßnahme |
|---|---|
| Zutrittskontrolle | Server-Hosting in zertifizierten Rechenzentren der Subunternehmer (ISO 27001, SOC 2) |
| Zugangskontrolle | Passwort-Hashing (bcrypt/Argon2), 2FA für administrative Konten, Session-Cookies httpOnly + secure |
| Zugriffskontrolle | Row-Level-Security in der Datenbank, Service-Role-Trennung, Least-Privilege-Prinzip |
| Trennungskontrolle | Strikte Mandantentrennung über user_id auf jeder Tabelle; getrennte Storage-Pfade pro Kundenkonto |
| Pseudonymisierung | Eingesetzt, soweit technisch sinnvoll |
| Verschlüsselung | TLS 1.2+ im Transport, Verschlüsselung at rest in Datenbank und Storage |
| Integrität | Eingabevalidierung mit Zod-Schemas, defensive Length-Caps, Path-Traversal-Schutz |
| Verfügbarkeit | Tägliche Backups (point-in-time recovery 7 Tage), Multi-AZ-Hosting, automatisches Failover |
| Belastbarkeit | Atomare State-Transitions, Idempotenz auf Webhooks, Quota-Enforcement gegen Cost-DoS |
| Wiederherstellbarkeit | Recovery-Tests halbjährlich |
| Auftragskontrolle | Auftragsverarbeiter-Verträge mit allen Subunternehmern |
| Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung | Security-Audit-Log, dokumentierte Refactor-Reviews, Vulnerability-Scanning der Dependencies |
| Subunternehmer | Sitz | Zweck | Drittland-Garantie |
|---|---|---|---|
| Vercel Inc. | USA / EU-Edge | Hosting der Anwendung | SCC + DPA |
| Supabase Inc. | Frankfurt, EU | Datenbank, Auth, Storage | n/a (EU) |
| Groq Inc. | USA | Audio-Transkription (Whisper) | SCC + DPA |
| OpenAI Ireland Ltd. | Irland (Mutter: USA) | Fallback-Transkription, Zero-Retention | SCC |
| Anthropic PBC | USA | Protokoll-Strukturierung (Claude) | SCC + DPA |
| Stripe Payments Europe Ltd. | Irland | Zahlungsabwicklung | n/a (EU) |
| Resend Inc. | USA, EU verfügbar | Versand transaktionaler E-Mails | SCC + DPA |
Ort, Datum:
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