Protokoll der Eigentümerversammlung
WEG Musterstraße 12–14, 12345 Musterstadt
| Datum | 15. März 2026 |
| Beginn / Ende | 18:00 Uhr / 20:14 Uhr |
| Versammlungsort | Gemeinschaftsraum, Musterstraße 14 |
| Versammlungsleiter | Herr Müller (Verwalter) |
| Protokollführer | Frau Schneider |
| Anwesende Einheiten | 14 von 18 (davon 3 per Vollmacht) |
| Anwesende MEA | 7.420 von 10.000 |
| Beschlussfähigkeit | festgestellt |
TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Versammlungsleiter eröffnet die Versammlung um 18:00 Uhr und begrüßt die anwesenden Eigentümer. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung gemäß § 24 Abs. 4 WEG (Einladung mit 3-Wochen-Frist in Textform) sowie die Beschlussfähigkeit fest. 14 von 18 Einheiten sind anwesend, davon 3 per Vollmacht. Es bestehen keine Einwände gegen die Tagesordnung.
TOP 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
Das Protokoll der Versammlung vom 12. März 2025 wurde mit der Einladung versandt. Es liegen keine Einwände vor.
Beschluss
Die Eigentümerversammlung beschließt die Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 12. März 2025.
Ja: 14 · Nein: 0 · Enthaltungen: 0 · Ergebnis: angenommen (einfache Mehrheit)
TOP 3: Jahresabrechnung 2025
Die Jahresabrechnung 2025 wurde mit der Einladung verschickt. Frau Weber fragt nach der Position „Reparatur Aufzug 4.280 €". Der Verwaltungsbeirat (Herr Klein) bestätigt, dass es sich um den im Vorjahr beauftragten Türmotor-Tausch handelt. Die Position ist plausibel und mit Beleg dokumentiert.
Beschluss
Die Eigentümerversammlung beschließt die in der Jahresabrechnung 2025 ermittelten Abrechnungsspitzen. Auf Eigentümer mit Nachzahlungspflicht entfallen insgesamt 12.430,50 €, auf Eigentümer mit Guthaben 3.180,20 €. Der Verwalter wird beauftragt, Nachzahlungen bis zum 31.05.2026 anzufordern und Guthaben bis zum gleichen Datum auszuzahlen.
Ja: 13 · Nein: 0 · Enthaltungen: 1 · Ergebnis: angenommen (einfache Mehrheit)
TOP 4: Entlastung des Verwaltungsbeirats
Der Verwaltungsbeirat berichtet über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 (Belegprüfung, Quartals-Treffen mit dem Verwalter, Begleitung der Aufzugs-Sanierung).
Beschluss
Die Eigentümerversammlung erteilt dem Verwaltungsbeirat für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung.
Ja: 12 · Nein: 0 · Enthaltungen: 2 · Ergebnis: angenommen (einfache Mehrheit)
TOP 5: Dachsanierung — Angebotsvergleich
Es liegen drei Angebote vor: Firma Müller GmbH (42.500 € brutto), Firma Berger & Söhne (48.900 €), Firma Dachtech (39.200 €). Der Verwaltungsbeirat empfiehlt Firma Müller wegen der besseren Referenzen und 5-Jahres-Garantie. Herr Schmidt schlägt eine Doppel-Mehrheits-Entscheidung vor (§ 21 Abs. 2 WEG), damit alle Eigentümer kostenmäßig beteiligt werden.
Beschluss
Die Eigentümerversammlung beschließt die Beauftragung der Firma Müller GmbH mit der Dachsanierung gemäß Angebot vom 28.02.2026 zu einem Festpreis von 42.500 € brutto. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte aus der Erhaltungsrücklage (21.250 €) und zur Hälfte über eine Sonderumlage, fällig zum 30.06.2026. Die Verteilung der Sonderumlage erfolgt nach MEA. Verwalter und Beirat werden mit der Bauaufsicht beauftragt.
Ja: 11 · Nein: 1 · Enthaltungen: 2 · Ergebnis: angenommen (qualifizierte Mehrheit (Doppel-Mehrheit nach § 21 Abs. 2 WEG))
TOP 6: Wallbox-Antrag Wohnung Nr. 7
Frau Wagner (Wohnung Nr. 7, Stellplatz 7) beantragt die Errichtung einer Wallbox auf eigene Kosten gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG. Anschluss über separaten Stromzähler, Wartung und Versicherung trägt Frau Wagner. Die WEG hat einen gesetzlichen Anspruch auf Gestattung — diskutiert wird nur das „Wie".
Beschluss
Die Eigentümerversammlung gestattet Frau Wagner (Wohnung Nr. 7) die Errichtung einer Wallbox am Stellplatz Nr. 7 auf eigene Kosten. Anschluss über separaten Zähler, Ausführung durch konzessionierten Elektroinstallateur, Vorlage des Abnahme-Protokolls beim Verwalter binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme. Frau Wagner verpflichtet sich zu Wartung, Versicherung und Rückbau bei Eigentumsverlust.
Ja: 14 · Nein: 0 · Enthaltungen: 0 · Ergebnis: angenommen (einfache Mehrheit)
TOP 7: Verschiedenes
Frau Schneider weist auf die regelmäßig nicht geleerten Briefkästen für ehemalige Mieter hin — Verwalter prüft Zustellung. Herr Klein bittet um Erneuerung der Außenbeleuchtung am Hofeingang im nächsten Wirtschaftsplan.
[PRÜFEN] Hat Herr Klein die Außenbeleuchtung als Antrag auf Aufnahme in den Wirtschaftsplan 2027 formuliert oder als Hinweis? Im Audio nicht eindeutig.