Versammlung
Online-Eigentümerversammlung: Rechtssicher hybrid und virtuell tagen
Im Oktober 2024 wurde § 23 WEG erweitert: Eigentümerversammlungen können seitdem mit 3/4-Mehrheits-Beschluss vollständig virtuell stattfinden. Für Verwalter heißt das: neue Möglichkeiten — und neue Anfechtungsrisiken bei Technik-Pannen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie es rechtssicher umsetzen.
01.10.2024
Inkrafttreten § 23 (2a) WEG
BGBl. I S. 2025
3/4
Mehrheits-Beschluss zur Ermächtigung
§ 23 (2a) WEG
max. 3 J.
Geltungsdauer Ermächtigungs-Beschluss
§ 23 (2a) WEG
Hybrid
alternativ ohne Ermächtigung möglich
§ 23 (1) S. 2 WEG
Die neue Rechtslage seit Oktober 2024
Vor Oktober 2024 musste eine Eigentümerversammlung grundsätzlich in Präsenz stattfinden — Online-Teilnahme war nur als Hybrid-Format per Mehrheitsbeschluss möglich. Seit der Gesetzesänderung gibt es eine echte vollvirtuelle Variante: § 23 Abs. 2a WEG erlaubt eine reine Online-Versammlung — sofern die Eigentümer das mit qualifizierter Mehrheit ermächtigen.
Drei Versammlungs-Formate im Vergleich
| Aspekt | Voraussetzungen | Praxis |
|---|---|---|
| Präsenz (Standard) | Keine Sondervoraussetzungen. | Klassisch — alle Eigentümer in einem Raum. Teilnehmer-Akzeptanz hoch, Aufwand für Verwalter mittel. |
| Hybrid (Präsenz + Online) | Ein Mehrheitsbeschluss ermöglicht digitale Teilnahme nach § 23 (1) S. 2 WEG. Ein physischer Versammlungsort ist nötig. | Beste Mischung: Präsente Eigentümer im Raum + entfernte Eigentümer per Video. Eingeführt schon vor 2024. |
| Vollvirtuell (Online) | Ermächtigungs-Beschluss mit 3/4-Mehrheit (§ 23 (2a) WEG). Gilt max. 3 Jahre, dann erneuern. | Kein physischer Versammlungsort nötig. Spart Raum-Miete + Reisezeit. Vorausgesetzt: alle Eigentümer können technisch teilnehmen. |
Der Ermächtigungs-Beschluss — Mustertext
Technische Anforderungen
Das Gesetz schreibt keine konkreten Tools vor, aber drei Anforderungen ergeben sich aus der Rechtsprechung und der DSGVO:
- Identifikation der Teilnehmer: Sicherstellung, dass nur stimmberechtigte Eigentümer (oder bevollmächtigte Vertreter) abstimmen können. In der Praxis: Eingeladen werden nur registrierte E-Mail-Adressen, ggf. mit Passwort.
- Wortmeldung & Diskussion in Echtzeit: Eigentümer müssen Reden, Anträge stellen, Fragen einbringen können — wie in Präsenz. Tools wie Zoom, MS Teams oder spezialisierte Anbieter (etg24, Casavi Versammlung) bieten Hand-Heb-Funktion.
- Abstimmung dokumentierbar: Polling-Funktion mit Protokollierung der Stimmen pro Eigentümer (mindestens auf MEA-Ebene). Anonyme Abstimmungen sind nicht zulässig — das Protokoll muss Stimmverhältnisse belegen können.
| Aspekt | Tool | Bewertung für Online-ETV |
|---|---|---|
| Zoom | Marktstandard. Polling-Funktion, Hand-Heb, Breakout-Rooms. | Geeignet ab Pro-Plan (€ 14/Monat). DSGVO: EU-Server möglich, AVV verfügbar. |
| MS Teams | Gut wenn Verwaltung bereits MS-365 nutzt. Polls + Kameraführung. | Geeignet. AVV über M365. DSGVO grundsätzlich kritisch wegen US-Datenfluss — vor Einsatz Datenschutz prüfen. |
| Spezialisierte WEG-Tools (etg24, Casavi, Voto) | Eingebaute Funktionen für ETV: Tagesordnung, Stimmrechts-Berechnung nach MEA, Protokoll-Vorlage. | Höchste Rechtssicherheit. Kosten 50–200 €/ETV. Empfehlenswert für Verwaltungen mit vielen WEGs. |
| Jitsi Meet (Open Source) | Kostenlos, EU-Server möglich. Aber: keine Polling-Funktion, kein Stimmrechts-Tracking. | Nur als Notlösung — Polling und Protokollierung müssen extern erfolgen. |
Ablauf einer rechtssicheren Online-ETV
Ermächtigungs-Beschluss vorhanden?
T-90 TageExistiert ein Beschluss nach § 23 (2a) WEG, der noch im 3-Jahres-Zeitraum gültig ist? Wenn nicht: erst Präsenz-/Hybrid-ETV einberufen, in der Sie den Ermächtigungs-Beschluss fassen.
Technik-Setup festlegen
T-60 TageTool wählen (siehe Vergleich oben), Test-Termin durchführen, Backup-Plan dokumentieren. Wenn ein Eigentümer technisch nicht teilnehmen kann: Hybrid-Variante mit Präsenz-Option in Erwägung ziehen.
Einladung in Textform
T-21 TageE-Mail mit Datum, Uhrzeit, Tagesordnung, Teilnahme-Link und Passwort. Hinweis auf Backup-Telefonnummer für Tech-Pannen. Wer keine E-Mail hat: postalische Einladung mit Telefon-Einwahl als Alternative.
Aufnahme einrichten + Einwilligung einholen
VersammlungstagVor Eröffnung der Sitzung Einwilligung der Teilnehmer in die Audio-Aufnahme abfragen — am besten per Polling-Funktion mit schriftlicher Bestätigung. Aufnahme dient nur der Protokollerstellung und wird danach gelöscht.
Versammlung leiten
VersammlungstagBeschlussfähigkeit feststellen (technisch alle Teilnehmer online, kein Verbindungsabbruch), TOPs aufrufen, Anträge besprechen, Abstimmungen via Polling-Funktion. Bei Verbindungsabbruch eines Teilnehmers: kurze Pause + Wiederherstellung versuchen, ggf. Beschluss zur Wiederholung später.
Protokoll erstellen — KI-gestützt
Innerhalb 14 TageAudio-Aufnahme der Online-Versammlung in ProtokollFlow hochladen. Die KI strukturiert TOPs, Beschluss-Wortlaute und Stimmverhältnisse automatisch. Im Editor [PRÜFEN]-Marker abklicken, signieren, an alle Eigentümer versenden.
Anfechtungsrisiken — und wie Sie sie vermeiden
Datenschutz bei der Online-ETV
Eine Online-Versammlung erzeugt zusätzliche personenbezogene Daten: Video-Aufnahmen, Sprach-Aufnahmen, IP-Adressen, evtl. Polling-Logs. Drei Anforderungen gelten:
- AVV mit dem Tool-Anbieter: Auftragsverarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Bei US-Tools wie Zoom: AVV mit EU-Hosting-Option, Standardvertragsklauseln.
- Einwilligung in Aufnahmen: Wer aufzeichnet, muss vor Beginn ausdrückliche Einwilligung einholen — gilt für Video genauso wie für Audio.
- Löschfristen: Aufnahmen werden nach Erstellung des Protokolls gelöscht (max. 30 Tage). Polling-Logs müssen aus dem Protokoll-Anhang erkennbar bleiben — sie sind Beweismittel für die Beschlussfassung.
Wir haben Anfang 2025 die erste vollvirtuelle ETV gemacht — nach drei Hybrid-Versammlungen zum Üben. Erkenntnis: technisch ist es unkomplizierter als gedacht, aber das Setup mit dem Ermächtigungs-Beschluss und der Tool-Auswahl braucht Sorgfalt. Seitdem wollen die Eigentümer nur noch online — die Teilnahmequote ist von 47 % auf 71 % gestiegen.
Markus K.Inhaber Verwaltung Müller-Kühne, 480 Einheiten
Protokollierung der Online-ETV
Die Protokoll-Anforderungen aus § 24 Abs. 6 WEG gelten unverändert. Zusätzlich sollten Sie bei Online-ETV dokumentieren:
- Verwendetes Tool (Name, Version, Stream-URL)
- Protokoll der Identifikations-Prüfung pro Teilnehmer
- Polling-Ergebnisse pro Beschluss (mit Zeitstempel)
- Eventuelle Verbindungsabbrüche und Wiederherstellungen
- Beschlussfähigkeits-Feststellung mit Anzahl aktiv verbundener Teilnehmer
ProtokollFlow extrahiert all diese Eckdaten automatisch aus der Audio-Aufnahme der Online-Versammlung. Mehr dazu im Workflow-Ratgeber: Eigentümerversammlung protokollieren — vom Audio-Mitschnitt zum fertigen Protokoll.
FAQ
Müssen alle Eigentümer technisch teilnehmen können?
Ja — das ergibt sich aus dem Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung. Wenn ein älterer Eigentümer keinen Computer hat, müssen Sie eine Lösung anbieten: Telefon-Einwahl, Hybrid-Variante mit Präsenz-Option in Räumen der Verwaltung, oder schriftliche Stellvertretung.
Können wir Beschlüsse asynchron (per E-Mail-Polling) fassen?
Nicht in der ETV — eine Versammlung erfordert Echtzeit-Beratung. Asynchron fassen Sie Beschlüsse als Umlaufbeschluss — das ist ein anderer Beschluss-Typ.
Gilt der Ermächtigungs-Beschluss auch für außerordentliche ETVs?
Ja, soweit im Beschlusstext nicht ausdrücklich ausgenommen. Im Mustertext oben sollte ergänzt werden: „… einschließlich außerordentlicher Versammlungen."
Was, wenn ein einzelner Eigentümer den Ermächtigungs-Beschluss anficht?
Bei einer 3/4-Mehrheit ist ein einzelner Anfechtungserfolg unwahrscheinlich, sofern die Form (3-Wochen-Ladung, Beschluss-Wortlaut, Mehrheitsverhältnis) eingehalten wurde. Aber: Wenn die Anfechtung trotzdem läuft, läuft die 3-Jahres-Frist weiter — also Beschluss vorsorglich erneuern.
Kann der Verwalter die Online-Versammlung allein leiten?
Ja, technisch und rechtlich — aber empfehlenswert ist eine Co-Moderation: einer leitet, einer kümmert sich um Technik (Verbindungsabbrüche, Polling, Chat). Spart Stress und reduziert Anfechtungsrisiken.
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