Direkt zum Inhalt
← Ratgeber

Versammlung

Online-Eigentümerversammlung: Rechtssicher hybrid und virtuell tagen

Im Oktober 2024 wurde § 23 WEG erweitert: Eigentümer­versammlungen können seitdem mit 3/4-Mehrheits-Beschluss vollständig virtuell stattfinden. Für Verwalter heißt das: neue Möglichkeiten — und neue Anfechtungs­risiken bei Technik-Pannen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie es rechtssicher umsetzen.

4. Mai 2026 12 Min. Lesezeit Sebastian Rötsch
Editorial-Hero: § 23 (2a) WEG Online-Versammlung

01.10.2024

Inkrafttreten § 23 (2a) WEG

BGBl. I S. 2025

3/4

Mehrheits-Beschluss zur Ermächtigung

§ 23 (2a) WEG

max. 3 J.

Geltungsdauer Ermächtigungs-Beschluss

§ 23 (2a) WEG

Hybrid

alternativ ohne Ermächtigung möglich

§ 23 (1) S. 2 WEG

Die neue Rechtslage seit Oktober 2024

Vor Oktober 2024 musste eine Eigentümerversammlung grundsätzlich in Präsenz stattfinden — Online-Teilnahme war nur als Hybrid-Format per Mehrheits­beschluss möglich. Seit der Gesetzesänderung gibt es eine echte vollvirtuelle Variante: § 23 Abs. 2a WEG erlaubt eine reine Online-Versammlung — sofern die Eigentümer das mit qualifizierter Mehrheit ermächtigen.

Drei Versammlungs-Formate im Vergleich

AspektVoraussetzungenPraxis
Präsenz (Standard)Keine Sondervoraussetzungen.Klassisch — alle Eigentümer in einem Raum. Teilnehmer-Akzeptanz hoch, Aufwand für Verwalter mittel.
Hybrid (Präsenz + Online)Ein Mehrheitsbeschluss ermöglicht digitale Teilnahme nach § 23 (1) S. 2 WEG. Ein physischer Versammlungsort ist nötig.Beste Mischung: Präsente Eigentümer im Raum + entfernte Eigentümer per Video. Eingeführt schon vor 2024.
Vollvirtuell (Online)Ermächtigungs-Beschluss mit 3/4-Mehrheit (§ 23 (2a) WEG). Gilt max. 3 Jahre, dann erneuern.Kein physischer Versammlungsort nötig. Spart Raum-Miete + Reisezeit. Vorausgesetzt: alle Eigentümer können technisch teilnehmen.

Der Ermächtigungs-Beschluss — Mustertext

Technische Anforderungen

Das Gesetz schreibt keine konkreten Tools vor, aber drei Anforderungen ergeben sich aus der Rechtsprechung und der DSGVO:

  1. Identifikation der Teilnehmer: Sicherstellung, dass nur stimmberechtigte Eigentümer (oder bevollmächtigte Vertreter) abstimmen können. In der Praxis: Eingeladen werden nur registrierte E-Mail-Adressen, ggf. mit Passwort.
  2. Wortmeldung & Diskussion in Echtzeit: Eigentümer müssen Reden, Anträge stellen, Fragen einbringen können — wie in Präsenz. Tools wie Zoom, MS Teams oder spezialisierte Anbieter (etg24, Casavi Versammlung) bieten Hand-Heb-Funktion.
  3. Abstimmung dokumentierbar: Polling-Funktion mit Protokollierung der Stimmen pro Eigentümer (mindestens auf MEA-Ebene). Anonyme Abstimmungen sind nicht zulässig — das Protokoll muss Stimmverhältnisse belegen können.
AspektToolBewertung für Online-ETV
ZoomMarktstandard. Polling-Funktion, Hand-Heb, Breakout-Rooms.Geeignet ab Pro-Plan (€ 14/Monat). DSGVO: EU-Server möglich, AVV verfügbar.
MS TeamsGut wenn Verwaltung bereits MS-365 nutzt. Polls + Kameraführung.Geeignet. AVV über M365. DSGVO grundsätzlich kritisch wegen US-Datenfluss — vor Einsatz Datenschutz prüfen.
Spezialisierte WEG-Tools (etg24, Casavi, Voto)Eingebaute Funktionen für ETV: Tagesordnung, Stimmrechts-Berechnung nach MEA, Protokoll-Vorlage.Höchste Rechtssicherheit. Kosten 50–200 €/ETV. Empfehlenswert für Verwaltungen mit vielen WEGs.
Jitsi Meet (Open Source)Kostenlos, EU-Server möglich. Aber: keine Polling-Funktion, kein Stimmrechts-Tracking.Nur als Notlösung — Polling und Protokollierung müssen extern erfolgen.

Ablauf einer rechtssicheren Online-ETV

  1. Ermächtigungs-Beschluss vorhanden?

    T-90 Tage

    Existiert ein Beschluss nach § 23 (2a) WEG, der noch im 3-Jahres-Zeitraum gültig ist? Wenn nicht: erst Präsenz-/Hybrid-ETV einberufen, in der Sie den Ermächtigungs-Beschluss fassen.

  2. Technik-Setup festlegen

    T-60 Tage

    Tool wählen (siehe Vergleich oben), Test-Termin durchführen, Backup-Plan dokumentieren. Wenn ein Eigentümer technisch nicht teilnehmen kann: Hybrid-Variante mit Präsenz-Option in Erwägung ziehen.

  3. Einladung in Textform

    T-21 Tage

    E-Mail mit Datum, Uhrzeit, Tagesordnung, Teilnahme-Link und Passwort. Hinweis auf Backup-Telefon­nummer für Tech-Pannen. Wer keine E-Mail hat: postalische Einladung mit Telefon-Einwahl als Alternative.

  4. Aufnahme einrichten + Einwilligung einholen

    Versammlungstag

    Vor Eröffnung der Sitzung Einwilligung der Teilnehmer in die Audio-Aufnahme abfragen — am besten per Polling-Funktion mit schriftlicher Bestätigung. Aufnahme dient nur der Protokollerstellung und wird danach gelöscht.

  5. Versammlung leiten

    Versammlungstag

    Beschlussfähigkeit feststellen (technisch alle Teilnehmer online, kein Verbindungs­abbruch), TOPs aufrufen, Anträge besprechen, Abstimmungen via Polling-Funktion. Bei Verbindungsabbruch eines Teilnehmers: kurze Pause + Wiederherstellung versuchen, ggf. Beschluss zur Wiederholung später.

  6. Protokoll erstellen — KI-gestützt

    Innerhalb 14 Tage

    Audio-Aufnahme der Online-Versammlung in ProtokollFlow hochladen. Die KI strukturiert TOPs, Beschluss-Wortlaute und Stimmverhältnisse automatisch. Im Editor [PRÜFEN]-Marker abklicken, signieren, an alle Eigentümer versenden.

Anfechtungs­risiken — und wie Sie sie vermeiden

Datenschutz bei der Online-ETV

Eine Online-Versammlung erzeugt zusätzliche personenbezogene Daten: Video-Aufnahmen, Sprach-Aufnahmen, IP-Adressen, evtl. Polling-Logs. Drei Anforderungen gelten:

  • AVV mit dem Tool-Anbieter: Auftragsverarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Bei US-Tools wie Zoom: AVV mit EU-Hosting-Option, Standard­vertragsklauseln.
  • Einwilligung in Aufnahmen: Wer aufzeichnet, muss vor Beginn ausdrückliche Einwilligung einholen — gilt für Video genauso wie für Audio.
  • Löschfristen: Aufnahmen werden nach Erstellung des Protokolls gelöscht (max. 30 Tage). Polling-Logs müssen aus dem Protokoll-Anhang erkennbar bleiben — sie sind Beweismittel für die Beschlussfassung.

Wir haben Anfang 2025 die erste vollvirtuelle ETV gemacht — nach drei Hybrid-Versammlungen zum Üben. Erkenntnis: technisch ist es unkomplizierter als gedacht, aber das Setup mit dem Ermächtigungs-Beschluss und der Tool-Auswahl braucht Sorgfalt. Seitdem wollen die Eigentümer nur noch online — die Teilnahmequote ist von 47 % auf 71 % gestiegen.

Markus K.Inhaber Verwaltung Müller-Kühne, 480 Einheiten

Protokollierung der Online-ETV

Die Protokoll-Anforderungen aus § 24 Abs. 6 WEG gelten unverändert. Zusätzlich sollten Sie bei Online-ETV dokumentieren:

  • Verwendetes Tool (Name, Version, Stream-URL)
  • Protokoll der Identifikations-Prüfung pro Teilnehmer
  • Polling-Ergebnisse pro Beschluss (mit Zeitstempel)
  • Eventuelle Verbindungsabbrüche und Wiederherstellungen
  • Beschlussfähigkeits-Feststellung mit Anzahl aktiv verbundener Teilnehmer

ProtokollFlow extrahiert all diese Eckdaten automatisch aus der Audio-Aufnahme der Online-Versammlung. Mehr dazu im Workflow-Ratgeber: Eigentümerversammlung protokollieren — vom Audio-Mitschnitt zum fertigen Protokoll.

FAQ

Müssen alle Eigentümer technisch teilnehmen können?

Ja — das ergibt sich aus dem Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung. Wenn ein älterer Eigentümer keinen Computer hat, müssen Sie eine Lösung anbieten: Telefon-Einwahl, Hybrid-Variante mit Präsenz-Option in Räumen der Verwaltung, oder schriftliche Stellvertretung.

Können wir Beschlüsse asynchron (per E-Mail-Polling) fassen?

Nicht in der ETV — eine Versammlung erfordert Echtzeit-Beratung. Asynchron fassen Sie Beschlüsse als Umlaufbeschluss — das ist ein anderer Beschluss-Typ.

Gilt der Ermächtigungs-Beschluss auch für außerordentliche ETVs?

Ja, soweit im Beschlusstext nicht ausdrücklich ausgenommen. Im Mustertext oben sollte ergänzt werden: „… einschließlich außerordentlicher Versammlungen."

Was, wenn ein einzelner Eigentümer den Ermächtigungs-Beschluss anficht?

Bei einer 3/4-Mehrheit ist ein einzelner Anfechtungs­erfolg unwahrscheinlich, sofern die Form (3-Wochen-Ladung, Beschluss-Wortlaut, Mehrheitsverhältnis) eingehalten wurde. Aber: Wenn die Anfechtung trotzdem läuft, läuft die 3-Jahres-Frist weiter — also Beschluss vorsorglich erneuern.

Kann der Verwalter die Online-Versammlung allein leiten?

Ja, technisch und rechtlich — aber empfehlenswert ist eine Co-Moderation: einer leitet, einer kümmert sich um Technik (Verbindungsabbrüche, Polling, Chat). Spart Stress und reduziert Anfechtungsrisiken.

Statt selbst zu schreiben: Audio hochladen, Protokoll prüfen.

ProtokollFlow erstellt rechtssichere WEG-Protokolle aus Ihrer Versammlungsaufnahme. 1 Protokoll gratis, keine Kreditkarte.