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Wallbox & PV-Anlage in der WEG: rechtssicher beschließen

Seit der WEG-Reform 2020 hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine Wallbox am eigenen Stellplatz. Die WEG kann es nicht verhindern — sie kann nur das „Wie“ mitbestimmen. Was Verwalter und Beirat zur Beschluss­fassung wissen müssen, mit zwei Mustertexten.

26. April 2026 8 Min. Lesezeit Sebastian Rötsch
Editorial-Hero: Wallbox & PV in der WEG

§ 20 (2) Nr. 2

privilegierte Maßnahme

WEG

einfach

Mehrheit für Genehmigung

§ 20 (1) WEG

Eigentümer

trägt Kosten

§ 21 (1) WEG

11 kW

Standard-Ladeleistung

Praxis

Die Rechtslage in 60 Sekunden

  • § 20 (2) Nr. 2 WEG: Eigentümer haben Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen für E-Mobilität.
  • Mehrheit: Einfache Mehrheit reicht für die Genehmigung.
  • Kosten: Trägt grundsätzlich der antragstellende Eigentümer (§ 21 Abs. 1 WEG).
  • WEG entscheidet das Wie: Standort, technische Ausführung, Lastmanagement, Brandschutz, Optik.

Ablauf für den Verwalter — vom Antrag bis zum Beschluss

  1. Antrag des Eigentümers prüfen

    T-90 Tage

    Schriftlicher Antrag mit konkreten Angaben: Stellplatz, geplante Wallbox-Modell, Ladeleistung, Anschluss-Konzept. Bei Unklarheiten: Rückfrage und ggf. Fachgutachten anfordern.

  2. Technische Prüfung & Vorgaben definieren

    T-60 Tage

    Hausanschluss-Kapazität prüfen (Elektriker einbeziehen), Brandschutz beachten (Tiefgarage), Lastmanagement-Anforderungen festlegen. Bei mehreren geplanten Wallboxen: Konzept für dynamisches Lastmanagement entwickeln.

  3. ETV-Einberufung mit konkretem Beschluss-Wortlaut

    T-21 Tage

    TOP konkret formulieren: nicht „Wallbox-Antrag“, sondern den vollen Beschluss-Wortlaut (siehe Mustertext A). Antrag des Eigentümers + technisches Konzept als Anlage zur Einladung.

  4. Beschluss in der ETV fassen

    Versammlungstag

    Beschluss-Wortlaut wörtlich verlesen, Stimmverhältnis protokollieren. Mehrheit: einfache Mehrheit. Bei Gleichstand oder Ablehnung: Anspruch des Eigentümers prüfen — ungerechtfertigte Ablehnung kann zur Klage führen.

  5. Umsetzung & Dokumentation

    Nach Beschluss

    Eigentümer beauftragt das Fachunternehmen, Verwalter prüft fachgerechte Ausführung (Stichprobe). Wallbox wird in der WEG-Stammdatei dokumentiert (Standort, Modell, Kosten­trägerschaft, Wartungs­regelung).

Zwei rechtssichere Beschluss-Vorlagen

Vorlage A · Einzelne Wallbox

§ 20 (2) Nr. 2 WEG

Genehmigung Wallbox am Einzelstellplatz

Beschluss: Auf Antrag des Eigentümers [Name] wird die Errichtung
einer Wallbox (max. 11 kW) am Stellplatz Nr. [X] genehmigt. Die
Ausführung hat durch ein Fachunternehmen nach VDE-AR-N 4100 zu
erfolgen. Die Verkabelung wird im gemeinschaftlichen Bereich nach
Vorgabe der Verwaltung verlegt. Die Stromzählung erfolgt über einen
separaten geeichten Zähler.

Sämtliche Kosten der Errichtung, des Stromverbrauchs sowie der
späteren Wartung und des Rückbaus trägt ausschließlich der
antragstellende Eigentümer.

Die Wallbox ist mit einer Lastmanagement-Schnittstelle
(z. B. Modbus, OCPP) auszuführen.

Abstimmung: Ja: __ | Nein: __ | Enthaltung: __ — angenommen / abgelehnt
Einfache Mehrheit

Vorlage B · Gemeinsame PV-Anlage

§ 20 (1) + § 21 (2) WEG

Errichtung einer Photovoltaik-Anlage durch die WEG

Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Photovoltaik-
Anlage mit einer Nennleistung von [kWp] auf dem Hauptdach zu
errichten. Grundlage ist das Angebot der Firma [Name] vom [Datum,
Angebotsnummer]. Der Höchstbetrag der Investition beträgt
[Betrag] € und wird aus der Erhaltungsrücklage entnommen.

Die Stromerträge werden zur Versorgung des Allgemeinstroms
eingesetzt; etwaige Überschüsse werden eingespeist und kommen der
Gemeinschaft zugute.

Da der Beschluss die qualifizierte Doppel-Mehrheit erreicht (mind.
2/3 der Stimmen und mind. 50 % der MEA), tragen alle Eigentümer
die Kosten gemäß § 21 Abs. 2 WEG.

Abstimmung: Ja: __ | Nein: __ | Enthaltung: __ — angenommen / abgelehnt
Doppel-Mehrheit für Kostenverteilung

Was darf die WEG verlangen, was nicht?

AspektWas die WEG darfWas die WEG NICHT darf
StandortKonkreten Standort vorgeben (z. B. „nicht in der Mitte der Tiefgarage“).Den Antrag pauschal mit „kein passender Standort“ ablehnen.
Technische AusführungFachgerechte Installation nach VDE-AR-N 4100, Brandschutz-Konzept verlangen.Spezifischen Hersteller vorgeben oder unrealistische Sicherheits­standards verlangen.
LadeleistungBegrenzung auf 11 kW (Standard) zur Schonung des Hausanschlusses.Wallbox auf weniger als 11 kW zwingen, wenn der Hausanschluss das hergibt.
LastmanagementSchnittstelle (Modbus, OCPP) für künftiges Lastmanagement verlangen.Lastmanagement vom Eigentümer allein finanzieren lassen, wenn es eine Gemeinschafts-Lösung ist.
OptikFarbe, Hersteller-Größe vorgeben (im Rahmen ortsüblicher Maßstäbe).Aussehen als Vorwand zur Ablehnung nutzen.

Lastmanagement: das oft vergessene Detail

Ab der zweiten oder dritten Wallbox in einer Tiefgarage wird der Hausanschluss zum Engpass. Wenn alle Wallboxen mit voller Leistung (11 kW) gleichzeitig laden, übersteigt der Strombedarf schnell die Kapazität.

Förderung & Steuern (Stand 2026)

Die KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ ist 2023 ausgelaufen, regionale Programme gibt es noch (z. B. NRW, Bayern, Hessen). PV-Anlagen unter 30 kWp sind seit 2023 von Einkommensteuer und Umsatzsteuer befreit — das macht WEG-PV-Projekte rechnerisch deutlich attraktiver.

FAQ

Was, wenn der Stellplatz im Sondereigentum steht?

Auch dann braucht der Eigentümer einen WEG-Beschluss, sobald die Verkabelung durch gemeinschaftliches Eigentum geht (Kabelschacht, Hauswand, Tiefgarage). Sondereigentum am Stellplatz selbst ist nicht das Problem — die Anbindung schon.

Können wir eine Wallbox im Nachhinein verbieten?

Nein. Genehmigte Wallboxen genießen Bestandsschutz. Die WEG kann nur neue Anträge mit den gleichen Maßstäben prüfen. Ein nachträgliches Verbot wäre eine Vereinbarung — und braucht Allstimmigkeit.

Wer trägt die Kosten der Stromzählung?

Standardmäßig der einzelne Eigentümer — er installiert seinen Zwischen- bzw. separaten Zähler. Bei einer Gemeinschafts-Lösung (zentraler Smart-Meter) trägt die WEG die Kosten, die Eigentümer rechnen den Verbrauch über die Jahresabrechnung ab.

Was passiert bei Eigentümer-Wechsel?

Der Käufer übernimmt die Wallbox als Bestandteil des Stellplatz-Sondereigentums. Wartungs- und Strom­verbrauchs­regelung gehen über — sind im Notar-Vertrag zu erwähnen, sonst gilt die ursprüngliche Beschlussfassung.

Können wir Tesla / BMW / VW nicht zulassen?

Nein. Die WEG kann keine Hersteller- oder Marken-Verbote für E-Fahrzeuge oder Wallboxen aussprechen — das wäre Diskriminierung. Lediglich technische Anforderungen (Ladeleistung, Schnittstelle, Sicherheits­standards) sind zulässig.

Statt selbst zu schreiben: Audio hochladen, Protokoll prüfen.

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