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Finanzen

Wirtschaftsplan WEG: Muster, Hausgeld, Rücklage

Der Wirtschaftsplan ist die Hochrechnung der Kosten für das kommende Wirtschaftsjahr — und Grundlage für das Hausgeld jedes Eigentümers. Seit der Reform 2020 wird nicht mehr über den ganzen Plan beschlossen, sondern nur noch über die Vorschüsse. So gehen Sie korrekt vor.

28. April 2026 10 Min. Lesezeit Sebastian Rötsch
Editorial-Hero: Wirtschaftsplan WEG nach § 28 WEG

§ 28 (1)

Rechtsgrundlage

WEG

Vorschüsse

sind beschluss­fähig (nicht der Plan)

Reform 2020

0,80 €

pro m² / Monat Faustregel Rücklage

VDIV

Q4 / Q1

übliche Beschluss­zeit

Praxis

Pflichtbestandteile

  1. Gesamt-Wirtschaftsplan — voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben für das Wirtschaftsjahr
  2. Einzelwirtschaftsplan pro Eigentümer — Anteil nach Verteilungs­schlüssel (MEA, Wohnfläche, Verbrauch)
  3. Hausgeld-Vorauszahlung pro Monat — was jeder Eigentümer zahlt
  4. Beitrag zur Erhaltungsrücklage (= ehemals Instand­haltungsrücklage)

Reform 2020: nur Vorschüsse sind beschluss­fähig

AspektVor 2020Seit 2020
Beschluss-GegenstandGesamter Wirtschaftsplan (mit allen Positionen)Nur die Vorschüsse (Hausgeld + Rücklage-Beitrag)
Folge bei Rechen­fehlern im PlanBeschluss anfechtbar — auch bei Tipp­fehlernBeschluss bleibt wirksam — Plan kann korrigiert werden
Anfechtungs­schutzNiedrig — viele Wirtschafts­plan-Beschlüsse landeten vor GerichtHoch — nur Vorschuss-Höhe ist überprüfbar, nicht der Detail-Plan
Praxis für VerwalterPlan musste perfekt sein, oft monate­lange Korrektur­schleifenPlan dient als Arbeits­grundlage, kann auch unterjährig angepasst werden
Folge der Reform: Verwalter haben weniger Druck, jeden Cent vorab zu prognostizieren. Eigentümer können bei strittigen Detail-Posten nicht mehr den ganzen Beschluss kippen.

Mustertabelle Wirtschaftsplan 2026

PositionVorjahrPlan 2026
Heizung & Warmwasser (Verbrauch)32.500 €34.000 €
Allgemeinstrom2.800 €3.100 €
Wasser/Abwasser9.200 €9.500 €
Müllabfuhr4.100 €4.300 €
Versicherungen6.500 €7.200 €
Hausmeister / Reinigung14.000 €14.800 €
Grundsteuer5.200 €5.400 €
Verwaltervergütung11.880 €12.420 €
Erhaltungs­aufwand laufend8.500 €9.000 €
Bewirtschaftungs­kosten gesamt94.680 €99.720 €
+ Zuführung Erhaltungs­rücklage22.000 €30.000 €
Hausgeld-Bedarf gesamt116.680 €129.720 €

Ablauf: Vom Plan zur Beschluss­fassung

  1. Vorjahres-Daten erfassen

    Q3 Vorjahr

    Buchhaltung des laufenden Jahres als Basis. Bei größeren Schwankungen: Steigerungs-Trends pro Position notieren (z. B. Energie-Preise, Versicherungs-Anpassungen).

  2. Verträge & Vereinbarungen prüfen

    Q3 Vorjahr

    Wartungsverträge (Heizung, Aufzug), Versicherungen, Hausmeister­vertrag — gibt es Anpassungen / Steigerungen? Versorger-Tarif­änderungen (Strom, Wasser, Heizöl)?

  3. Erhaltungsbedarf der nächsten 3–5 Jahre einkalkulieren

    Q3 Vorjahr

    Welche Maßnahmen stehen 2027 / 2028 an? Reicht die Rücklage? Bei Lücken: Erhöhung der Zuführung im Wirtschaftsplan vorsehen. Mehr im Erhaltungsrücklage-Ratgeber.

  4. Plan-Entwurf erstellen + mit Beirat abstimmen

    Q3 / Q4 Vorjahr

    Verwalter erstellt den Plan-Entwurf, Beirat prüft auf Plausibilität. Bei Differenzen zum Vorjahr (>5 % bei einzelnen Positionen): Begründung dokumentieren.

  5. ETV-Einberufung + Plan als Anlage

    T-21 Tage

    Plan-Entwurf der Einladung beifügen. TOP konkret formulieren: „Beschluss über die Vorschüsse zur Bewirtschaftung und zur Erhaltungsrücklage 2027 auf Grundlage des Wirtschaftsplans vom [Datum]“.

  6. Beschluss in der ETV

    Versammlungstag

    Beschluss-Wortlaut wörtlich verlesen, Stimmverhältnisse dokumentieren. Empfehlung: zwei Beschlüsse — einer für die Hausgeld-Vorauszahlungen, einer für die Erhaltungsrücklage-Zuführung.

Wie hoch sollte die Erhaltungsrücklage sein?

Eine starre gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Sinnvolle Richtwerte:

AspektGebäude­alterEmpfohlene Zuführung
Neubau bis 10 JahreWenig Erhaltungs­bedarf — typischerweise nur Heizung, Lift, Außenanlagen.0,50 – 0,80 €/m² Wohnfläche/Monat
Bestand 10–30 JahreErste Großreparaturen anstehend: Heizung, Dach, Fenster.0,80 – 1,20 €/m²/Monat
Bestand 30–50 JahreUmfassende Sanierungs-Phase: Fassade, Heizung, Bad-Räume.1,20 – 2,00 €/m²/Monat
Bestand 50+ JahreSubstantielle Investitionen unvermeidlich.2,00 – 2,50 €/m²/Monat oder höher
Pi-Daumen-Formel: Jährliche Zuführung ≈ 1,1 % der Herstellungskosten / Wohnfläche / Jahr (Petersche Formel).

Mustertext: Beschluss zum Wirtschaftsplan

FAQ

Wann muss der Wirtschaftsplan vorliegen?

Vor Beginn des Wirtschafts­jahres — in der Praxis beschlossen in der Versammlung im Q4 oder spätestens Q1 des laufenden Jahres. Bei späterer Beschluss­fassung gilt der alte Plan fort, bis ein neuer Beschluss vorliegt.

Was, wenn die Versammlung im April ist?

Solange kein neuer Plan beschlossen ist, gilt der alte fort. Eine Lücke gibt es nicht. Rückwirkend kann beschlossen werden — aber das Mehr (oder Weniger) wird in der nächsten Jahresabrechnung ausgeglichen.

Sondernutzungsrechte und Hausgeld?

Sondernutzungs­berechtigte (z. B. Garten) tragen meist nur die maßnahmen­bezogenen Kosten — geregelt in der Teilungs­erklärung oder per Beschluss nach § 16 (2) WEG.

Können wir den Wirtschaftsplan unterjährig ändern?

Ja, mit einem ergänzenden Beschluss. Bei kleineren Anpassungen kann das auch im Umlauf­verfahren erfolgen (§ 23 (3) WEG). Grundlage muss ein konkreter Anlass sein (z. B. nicht prognostizierte Versicherungs-Erhöhung).

Was ist mit Mehr-Einnahmen wie Mieten / Werbung am Haus?

Diese gehen in den Wirtschaftsplan als Einnahmen ein und reduzieren den Hausgeld-Bedarf. Eine Sondernutzungs­vergütung (z. B. für Werbeflächen) muss explizit beschlossen sein, sonst geht sie an den Eigentümer der betroffenen Fläche.

Statt selbst zu schreiben: Audio hochladen, Protokoll prüfen.

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